Independent Monitoring Committee on the Implementation of the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities/de: Difference between revisions

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"Die Rechtsgrundlage des Monitoringausschuss ist in den §§ 13g ff des Bundesbehindertengesetzes geregelt. Er ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht (Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes). Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
"It is an independent committee that monitors compliance with the human rights of people with disabilities concerning the federal jurisdiction (federal legislation and implementation). It refers to the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities.
Die Mitglieder des Ausschusses sind:
The members of the committee are:
vier Vertreter*innen der organisierten Menschen mit Behinderungen
four representatives of organised persons with disabilities (and one substitute member for each of them)
(und je ein Ersatzmitglied)
one representative of a non-governmental organisation from the field of human rights (and one substitute member)
ein*e Vertreter*in einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Menschenrechte (und ein Ersatzmitglied)
one representative of a non-governmental organisation from the field of development cooperation (and one substitute member)
ein*e Vertreter*in einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (und ein Ersatzmitglied)
one representative of academic teaching (and one substitute member).
ein*e Vertreter*in der wissenschaftlichen Lehre (und ein Ersatzmitglied).
The Ministry of Social Affairs is represented in an advisory capacity."
Das Sozialministerium ist mit beratender Stimme vertreten.
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Aufgaben des Monitoringausschuss:
• kann im Einzelfall Stellungnahmen von Organen der Verwaltung einholen,
• gibt Empfehlungen und Stellungnahmen betreffend die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit Angelegenheiten der UN-Konvention ab,
• berichtet dem Bundesbehindertenbeirat regelmäßig über seine Beratungen"


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Wichtige Links & Verweise:  
Important Links & References:
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https://www.monitoringausschuss.at/ueber-den-ausschuss/
https://www.monitoringausschuss.at/ueber-den-ausschuss/
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Latest revision as of 18:52, 28 June 2024

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"Die Rechtsgrundlage des Monitoringausschuss ist in den §§ 13g ff des Bundesbehindertengesetzes geregelt. Er ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht (Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes). Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Mitglieder des Ausschusses sind: • vier Vertreter*innen der organisierten Menschen mit Behinderungen (und je ein Ersatzmitglied) • ein*e Vertreter*in einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Menschenrechte (und ein Ersatzmitglied) • ein*e Vertreter*in einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (und ein Ersatzmitglied) • ein*e Vertreter*in der wissenschaftlichen Lehre (und ein Ersatzmitglied). Das Sozialministerium ist mit beratender Stimme vertreten. Aufgaben des Monitoringausschuss: • kann im Einzelfall Stellungnahmen von Organen der Verwaltung einholen, • gibt Empfehlungen und Stellungnahmen betreffend die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit Angelegenheiten der UN-Konvention ab, • berichtet dem Bundesbehindertenbeirat regelmäßig über seine Beratungen"

Wichtige Links & Verweise:

https://www.monitoringausschuss.at/ueber-den-ausschuss/