District Office (with two different organisations: ‚Social Security Office‘ and ‘Youth Health Office‘)/de: Difference between revisions

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Die dem Landratsamt unterstellten Einrichtungen sind für die Organisation der so genannten „Eingliederungshilfe“ zuständig. Sie können einzelnen Kindern schulische Unterstützung für die Teilnahme am Unterricht gewähren. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung im Sinne der Sozialgesetzbücher kann eine Schulbegleitung zur Teilhabe an Bildung gewährt werden.
Die dem Landratsamt unterstellten Einrichtungen sind für die Organisation der so genannten „Eingliederungshilfe“ zuständig. Sie können einzelnen Kindern schulische Unterstützung für die Teilnahme am Unterricht gewähren. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung im Sinne der Sozialgesetzbücher kann eine Schulbegleitung zur Teilhabe an Bildung gewährt werden.

Latest revision as of 22:19, 4 August 2024

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Die dem Landratsamt unterstellten Einrichtungen sind für die Organisation der so genannten „Eingliederungshilfe“ zuständig. Sie können einzelnen Kindern schulische Unterstützung für die Teilnahme am Unterricht gewähren. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung im Sinne der Sozialgesetzbücher kann eine Schulbegleitung zur Teilhabe an Bildung gewährt werden.