School operators/de: Difference between revisions

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Schulträger sind zuständig für die Finanzierung der sächlichen Bedingungen für eine Schuleinrichtung. Sie fungieren bei privaten Schulen auch als Schulträger. Es wird zwischen öffentlichen und freien Schulträgern unterschieden. Öffentlichen Schulträger sind in der Regel eine kommunale Körperschaft (Gemeinde, Kreis). Freie Schulträger sind gemeinnützige Körperschaften (insbesondere Kirchen und nichtkonfessionell gebundene Träger) oder Privatpersonen. Der Schulträger ist für die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Schule verantwortlich und trägt in der Regel die Sachkosten (während die Personalkosten für Lehrer an öffentlichen Schulen vom Land übernommen werden). 30% der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sind in privater Trägerschaft (in Baden-Württemberg; 2023/24). 62% der privaten SBBZ in Baden-Württemberg sind in kirchlicher Trägerschaft (2021). Zudem sind die privaten Träger in die Finanzierung der Schulbegleitung involviert.
Schulträger sind zuständig für die Finanzierung der sächlichen Bedingungen für eine Schuleinrichtung. Sie fungieren bei privaten Schulen auch als Schulträger. Es wird zwischen öffentlichen und freien Schulträgern unterschieden. Öffentlichen Schulträger sind in der Regel eine kommunale Körperschaft (Gemeinde, Kreis). Freie Schulträger sind gemeinnützige Körperschaften (insbesondere Kirchen und nichtkonfessionell gebundene Träger) oder Privatpersonen. Der Schulträger ist für die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Schule verantwortlich und trägt in der Regel die Sachkosten (während die Personalkosten für Lehrer an öffentlichen Schulen vom Land übernommen werden. 30% der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sind in privater Trägerschaft (in Baden-Württemberg; 2023/24). 62% der privaten SBBZ in Baden-Württemberg sind in kirchlicher Trägerschaft (2021). Zudem sind die privaten Träger in die Finanzierung der Schulbegleitung involviert.
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Schulträger sind zuständig für die Finanzierung der sächlichen Bedingungen für eine Schuleinrichtung. Sie fungieren bei privaten Schulen auch als Schulträger. Es wird zwischen öffentlichen und freien Schulträgern unterschieden. Öffentlichen Schulträger sind in der Regel eine kommunale Körperschaft (Gemeinde, Kreis). Freie Schulträger sind gemeinnützige Körperschaften (insbesondere Kirchen und nichtkonfessionell gebundene Träger) oder Privatpersonen. Der Schulträger ist für die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Schule verantwortlich und trägt in der Regel die Sachkosten (während die Personalkosten für Lehrer an öffentlichen Schulen vom Land übernommen werden). 30% der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sind in privater Trägerschaft (in Baden-Württemberg; 2023/24). 62% der privaten SBBZ in Baden-Württemberg sind in kirchlicher Trägerschaft (2021). Zudem sind die privaten Träger in die Finanzierung der Schulbegleitung involviert.