Elternvertreter

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Die Eltern haben das Recht eine Vertretung gegenüber Lehrperson, Schulleitung und Schulbehörde zu wählen. Die Elternvertreter:innen haben Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte. Sie müssen über Gesetze, Verordnungen und Erlässe durch die Schulleitung informiert werden.

Wichtige Links & Verweise

Schulrecht­­-Elternvertreter