Translations:Inclusive model region/1/de

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Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012–2020 konkretisiert diese Verpflichtung in einer von Bund, Ländern und Gemeinden getragenen Maßnahme 125: „Entwicklung von Inklusiven Modellregionen. Erfahrungssammlung und darauf aufbauend Erstellung eines detaillierten Entwicklungskonzeptes sowie flächendeckender Ausbau der Inklusiven Regionen bis 2020.“ Im Rahmen der bundesweit umzusetzenden Initiative „Schulqualität Allgemeinbildung“ (SQA) wurde sowohl in der Rahmenzielvorgabe 4 eine „Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens an allgemein bildenden Schulen in Richtung Individualisierung, Kompetenzorientierung und inklusiver Settings“ eingefordert als auch im Bundesentwicklungsplan für allgemein bildende Pflichtschulen (2016) die Inklusion verankert: „Steigerung der Qualität des inklusiven Unterrichts und quantitative Erhöhung der Inklusionsmöglichkeiten für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unter Berücksichtigung der ganztägigen Schulformen (GTS); schrittweiser Abbau von segregierenden Einrichtungen sowie langfristiges Etablieren inklusiver Bildung auf allen Ebenen“ (S. 17). Inklusive Modellregionen wurden in Kärnten, der Steiermark und Tirol eingerichtet, um eine Reihe von Maßnahmen zur Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Schulwesen zu erproben und im Hinblick auf die Ausweitung auf das gesamte Bundesgebiet zu beurteilen. Ein gemeinsames Konzept für die Umsetzung der Inklusion in den Modellregionen wurde 2015 vorgelegt (Handle, Haucinger & Zöhrer, 2015) und am 3. September 2015 vom Bundesministerium für Bildung und Frauen im Rahmen der „Verbindlichen Richtlinie zur Entwicklung von Inklusiven Modellregionen“5 bestätigt. Das Konzept definiert vier Zielsetzungen: 1. Qualität der Inklusion in allgemeinen Schulen erhöhen 2. Neuorganisation der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik 3. Effizienter und bedarfsorientierter Ressourceneinsatz 4. Qualität der SPF-Verfahren und SPF-Bescheide.