Landratsamt (Sozialamt und Jugendamt)
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Die dem Landratsamt unterstellten Einrichtungen sind für die Organisation der so genannten „Eingliederungshilfe“ zuständig. Sie können einzelnen Kindern schulische Unterstützung für die Teilnahme am Unterricht gewähren. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung im Sinne der Sozialgesetzbücher kann eine Schulbegleitung zur Teilhabe an Bildung gewährt werden.