Grundschule
Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des Schulwesens. Sie vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Ihr besonderer Auftrag ist gekennzeichnet durch die allmähliche Hinführung der Schüler von den spielerischen Formen zu den schulischen Formen des Lernens und Arbeitens. Dazu gehören die Entfaltung der verschiedenen Begabungen der Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang, die Einübung von Verhaltensweisen für das Zusammenleben sowie die Förderung der Kräfte des eigenen Gestaltens und des schöpferischen Ausdrucks. Die Grundschule umfaßt vier Schuljahre. Die Eltern von Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf haben laut Schulgesetz (2015) ein Wahlrecht zwischen Grundschule und Sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ). Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können diese Schulart besuchen.