Sonderpägdagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

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Das Schulgesetz (2015) regelt: Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und mit festgestelltem Anspruch auf sonderpädagogische Bildungsangebote besuchen, wenn ihr Recht auf Bildung an Regelschulen nicht erfüllt werden kann, ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ). Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren werden nach Förderschwerpunkten in 9 verschiedene Kategorien unterschieden. Sie bieten eigene Bildungsangebote an und unterstützen die Regelschulen mit sonderpädagogischer Beratung und Förderung ensprechend der besonderen Bedrüfnisse. Sie unterrichten nach Lehrplänen, die sich von den Regellehrplänen unterscheiden können (Lehrplan Förderschwerpunkt Lernen; Lehrplan Förderschwerpunkt geistige Entwicklung).